TEILNAHMEBEDINGUNGEN

für das Kurs- und Tourenprogramm der Sektion Schwaben

1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle, die die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllen (Altersgruppe, Vorkenntnisse, Leistungsfähigkeit). Für Outdoor‐Angebote sind eine Mitgliedschaft im DAV sowie die Volljährigkeit Voraussetzung. Mitglieder, die noch nicht volljährig sind, können nach individueller Absprache mit der Kursleitung in Begleitung von Erwachsenen an Outdoorkursen teilnehmen. DAV‐Mitglieder erhalten Ermäßigungen auf Hütten und genießen einen erweiterten Versicherungsschutz, siehe Versicherungsinfos unter www.alpenverein‐schwaben.de. Wir empfehlen generell eine Haftpflichtversicherung, eine Auslandskrankenversicherung sowie eine eigene ausreichende Unfallversicherung (außerhalb des alpinen Geländes).

 

2. Leistungsfähigkeit und Verhalten im Kurs und auf Tour

Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Kursleitung kann einzelne Personen im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder der Vorbesprechung ohne Entschuldigung fernbleiben. Den Anweisungen der Kursleiterund ist Folge zu leisten.

Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen der Leitung nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Wurde ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin aus o.g. Gründen durch die Leitung von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn bzw. sie verschuldete Folgekosten von ihm bzw. ihr zu tragen. Andererseits kannst du, wenn deine Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass dein Leistungsanspruch erfüllt wird.

Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbständigen Seilschaften gegangen. Auf Kinder‐ und Jugendveranstaltungen des Offenen Programms der Sektion Schwaben gilt – auch bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlands – insbesondere beim Thema Alkohol, Zigaretten und Drogen das Jugendschutzgesetz (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html). Kinder und Jugendliche, die hiergegen verstoßen, werden unumgänglich und ohne jeglichen Rückerstattungsanspruch von Veranstaltungs‐ oder Transportkosten auf eigene Kosten bzw. auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt.

Wenn du ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hast, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, bist du verpflichtet, die Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Anweisungen der Kurs‐/Tourenleitung und Aufsichtspersonen sind grundsätzlich zu befolgen.

 

3. Anmeldung

Bitte melde dich im Internet unter www.alpenverein-schwaben.de online oder per Anmeldevordruck für den Kurs oder die Tour schriftlich an. Mit der Anmeldung erkennst du die Teilnahmebedingungen an. Bei Kursen, die in unseren Kletterhallen stattfinden, wird die Hallenordnung in ihrer jeweils gültigen Form (laut Aushang) anerkannt. Bitte lies dir diese genau durch. Fülle die Anmeldung bitte vollständig (mit Telefonnummern) aus. Dies ist für die Kursvorbereitung sehr wichtig. Soweit noch Kursplätze zur Verfügung stehen sind Anmeldungen auch nach dem Anmeldeschluss möglich. Alle Anmeldungen werden von der Geschäftsstelle der Sektion Schwaben schriftlich oder elektronisch via E‐Mail bestätigt.

 

4. Abmeldung/Rücktritt durch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin

Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss fallen bei Kursen und Touren (Kletterhalle und Outdoorveranstaltungen) 25 % der Kurskosten, mindestens jedoch 25 € als Rücktrittsgebühren an.

 

Rücktritt nach dem Anmeldeschluss:

a) 28–7 Tage vor Kursbeginn werden 40 % der Kurskosten berechnet.

b) 6–1 Tag vor Kursbeginn werden 60 % der Kurskosten berechnet.

c) Bei Nichtantritt (No‐show) wird der volle Kursbeitrag berechnet.

 

Wenn die zurückgetretene Person einen Ersatz nennt, welcher sich verbindlich für die Tour oder den Kurs anmeldet, wird eine Verwaltungsgebühr von 25 € erhoben. Bei Absage wegen Erkrankung oder Verletzung wird eine Verwaltungsgebühr über 25 € bei Outdoorveranstaltungen und Hallenkursen fällig, vorausgesetzt der Geschäftsstelle der Sektion Schwaben liegt am Tag des Kursbeginns ein ärztliches Attest vor. Umbuchungen sind bei Outdoorveranstaltungen bis drei Wochen vor Kursbeginn möglich und bei Hallenkursen bis eine Woche vorher (Verwaltungsgebühr je 25 €). Danach sind keine Umbuchungen mehr möglich.

Soweit der Sektion außerhalb der Kursgebühren durch die Abmeldung oder den Rücktritt eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin Kosten entstehen (insbesondere aufgrund von Vorreservierungen der Quartiere), werden diese an die zurückgetretene Person weitergereicht.

 

5. Kursabsage/Kursabbruch/Kursänderungen

Kurse werden nur durchgeführt, wenn der Kurs mit mindestens 60 % der in der Ausschreibung angegebenen Teilnehmerzahl belegt ist. Haben sich bis zum Anmeldeschluss weniger Teilnehmende angemeldet, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. Angemeldeten Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird die Kursgebühr in voller Höhe rückerstattet.

Ein Kurs kann von der Sektion Schwaben abgesagt werden, wenn kurzfristig Kursleitungen aus nicht vorhersehbaren Gründen (bspw. plötzliche Krankheit) für die Kursleitung nicht zur Verfügung stehen und kein Ersatz gefunden werden kann. Den angemeldeten Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder ein Platz in einem vergleichbaren Kurs des Programms zur Verfügung gestellt. Teilnehmende, die weder Ersatztermin noch Platz in einem anderen Kurs wahrnehmen können oder wollen, erhalten die Kursgebühr in voller Höhe erstattet.

Ein Kurs kann aus wichtigem Grund abgesagt oder abgebrochen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine sichere Durchführung des Kurses nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, z. B. bei ungünstigen Wetterbedingungen oder Unfällen von Leitung oder Teilnehmenden. Bei Absage oder Abbruch des Kurses aus wichtigem Grund wird die Kursgebühr anteilmäßig rückerstattet. Die im Kursprogramm ausgeschriebenen Kurse können von der Sektion auch kurzfristig geändert werden, wenn der vorgesehene Standort (Hütte und/oder Gebiet) z. B. durch Absagen der Hüttenwirtsleute oder durch Verschlechterung der Witterungsverhältnisse usw. verlegt werden muss. Der Kursinhalt bleibt davon unberührt. Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Teilnahme absagen. Die Kursgebühren werden in vollem Umfang erstattet.

 

6. Kursgebühr

Nichtmitglieder (bei Hallenkursen) und Mitglieder anderer Sektionen zahlen eine höhere Kursgebühr als Sektionsmitglieder. Die Kursgebühr beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, die Kosten der Ausbilder und Ausbilderinnen und die Organisationskosten der Sektion sowie bei allen Grundkursen und Schnupperkursen die Möglichkeit, unentgeltlich Teile der Ausrüstung zu entleihen.

Fahrt‐, Verpflegungs‐ und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmenden selbst zu bezahlen. Bei alpinen Kursen wird von der Sektion in der Regel Halbpension auf den Hütten vorreserviert. Die Kursgebühr ist zum Anmeldeschluss fällig. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt im Bankeinzugsverfahren. Die Ermächtigung dazu ist auf dem Anmeldeformular auszufüllen.

 

7. Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung (Ausrüstungsliste bzw. in den Teilnehmerinformationen oder in der Vorbesprechung angegebene Ausrüstung) ist zwingend erforderlich. Abweichungen hiervon sind nur in schriftlicher Abstimmung mit der Kursleitung möglich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Ausrüstung kann – soweit in den Ausrüstungslisten angegeben – teilweise von der Sektion gestellt werden, solange der Vorrat reicht. Leihausrüstung muss vorreserviert und von den teilnehmenden Personen vor dem Kurs auf der Geschäftsstelle abgeholt werden, siehe „Allgemeine Ausleihbedingungen der Sektion Schwaben“ unter www.alpenverein‐schwaben.de. Ausnahme: Für Grund‐ und Schnupperkurse wird Leihausrüstung gesammelt reserviert und kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Aufbau‐ sowie Fortgeschrittenenkursen und Touren wird Ausrüstung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Seile werden von der Sektion für Kursleitungen zur Verfügung gestellt.

 

8. Haftung und Versicherung/Erhöhtes Risiko im Gebirge und im Ausland

Bei Unfällen bestehen Ersatz‐ oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleitung und Kursteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen (siehe Versicherungsinfos unter www.alpenverein‐schwaben.de). Veranstaltungen im Gebirge sowie andere sportliche Aktivitäten sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg‐ und Klettersport ein erhöhtes Unfall‐ und Verletzungsrisiko besteht, z. B. durch Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleitungen nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleitungen sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter bzw. -leiterinnen, nicht staatlich geprüfte Berg‐ und Skiführer*innen. Das alpine Restrisiko muss die teilnehmende Person selbst tragen.

Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs‐ und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jeder teilnehmenden Person ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm bzw. ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

 

9. An- und Abreise

Die Veranstaltungen beginnen jeweils bei den in der Ausschreibung genannten Orten. Die An‐ und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Die An‐ und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt.

 

Wichtiger Hinweis:

Änderungen vorbehalten. Bitte aktuelle Ausschreibung im Internet beachten unter www.alpenverein-schwaben.de!

 

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen an.

Teilnahmebedingungen (424.15KB, pdf)
© DAV

Rico Stark

Kursverwaltung | Ausbildung | Ausrüstungsverleih
+49 711 769636-70
© DAV Sektion Schwaben

Ronja Stephan

Kursverwaltung | Ausbildung | Kinder- und Jugendgruppen | Servicestelle Globetrotter
+49 711 769636-83