Allgemeine Ausleihbedingungen

  1. Der Entleiher bzw. die Entleiherin erhält die Ausrüstungsgegenstände (Geräte) in Leihe durch die Sektion wie von ihm bzw. ihr besichtigt und geprüft unter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung sowie daraus resultierender evtl. Unfälle. Die entleihende Person erklärt mit ihrer Unterschrift, dass sich die Geräte bei Übergabe in gebrauchsfähigem Zustand befinden.
  2. Die Rückgabe der Geräte hat in dem Zustand, wie bei der Übergabe zu erfolgen. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung hat die entleihende Person Ersatz in Geld zu leisten, bei instandzusetzender Beschädigung ist die Reparatur unverzüglich auf eigene Rechnung durchzuführen und die Sektion darüber zu informieren.
  3. Eine Überlassung oder Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich auf Verantwortung der entleihenden Person. Bei Weitergabe an Dritte ist in jedem Fall – Ausnahme Kurs- oder Gruppenleiter der Sektion – ein Nachweis über die Mitgliedschaft Dritter zu erbringen. Für Schäden, die von Dritten verursacht werden, haftet die entleihende Person in voller Höhe.
  4. Die Ausrüstungsgegenstände müssen wieder am jeweiligen Ausgabeort (Servicestelle im Globetrotter Stuttgart / AlpinZentrum auf der Waldau) zurückgegeben werden.
  5. Aufgrund dieser Festlegungen wird die Miete für die Leihgegenstände gemäß der Liste Leihgebühren festgelegt. Die Miete ist nach Rückgabe bar oder mit EC-Karte auf der Geschäftsstelle der Sektion zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe wird dabei die tatsächliche Ausleihzeit nachberechnet.

Stand: 1. Mai 2018